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   BGH, 07.07.2015 - X ZR 100/13   

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https://dejure.org/2015,21980
BGH, 07.07.2015 - X ZR 100/13 (https://dejure.org/2015,21980)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2015 - X ZR 100/13 (https://dejure.org/2015,21980)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - X ZR 100/13 (https://dejure.org/2015,21980)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 87 Abs 1 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren: Priorität einer früheren Patentanmeldung

  • IWW

    Art. 87 Abs. 1 EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines alternativen Mobilfunksystems als Streitpatent

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Priorität einer früheren Patentanmeldung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 87 Abs. 1
    Patentfähigkeit eines alternativen Mobilfunksystems als Streitpatent

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - X ZR 100/13
    Dies setzt voraus, dass die mit der späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination dem Fachmann in der früheren Anmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 391 = GRUR 2002, 146, 149 - Luftverteiler).
  • BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10

    UV-unempfindliche Druckplatte

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - X ZR 100/13
    Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 30 - UV-unempfindliche Druckplatte).
  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - X ZR 100/13
    Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der Neuheitsprüfung (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004, 133, 135 - Elektronische Funktionseinheit; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 30 - UV-unempfindliche Druckplatte).
  • LG Düsseldorf, 24.09.2019 - 4b O 70/17
    Denn dem gewählten Maßstab entspricht es sinngemäß, wenn der Bundesgerichtshof für die wirksame Inanspruchnahme der Priorität verlangt, dass die mit der späteren Erfindung beanspruchte Merkmalskombination dem Fachmann in ihrer Gesamtheit in der früheren Anmeldung als zu der angemeldeten Erfindung offenbart ist; für die Beurteilung der identischen Offenbarung finden die Prinzipien der Neuheitsprüfung Anwendung, der Fachmann muss mithin unter Berücksichtigung des allgemeinen Fachwissens den Anspruchsgegenstand unmittelbar und eindeutig der Voranmeldung entnehmen können (BGH, GRUR 2002, 146 - Luftverteiler; GRUR 2004, 133 - elektronische Funktionseinheit; GRUR 2012, 1133 - UV-unempfindliche Platte; GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal; Urt. v. 07.07.2015 - X ZR 100/13).
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